Cleverprinting Sonder-Newsletter "Medienrecht"

Die Themen:

- Unbeabsichtigte Verwendung von Warenzeichen, Bild- und Wortmarken
- Serie zum Markenrecht ®, ©, ™, ges. gesch. und Co auf Markenbusiness.de
- Urheberrecht bei technischen Dokumentationen und Handbüchern
- Online-Recherche zu Insolvenzveroeffentlichungen und Unternehmensanzeigen
- Der Titelschutzanzeiger
- Serie Online-Recht im STERN von Dr. Lutz Lehmler
- Webseite des Monats: Dejure.org

- Impressum / Abmeldung


Unbeabsichtigte Verwendung von Warenzeichen, Bild- und Wortmarken

Jeder, der sich heutzutage eine Internetdomain sichert oder der auf einer Webseite Informationen veröffentlicht, begibt sich auf juristisches Glatteis. Bereits mit der Wahl des Namens, unter dem das Internet-Angebot zu finden sein soll, kann der Ärger anfangen. Denn wer weiß schon genau, ob der Name der Webseite nicht Teil eines geschützten Warenzeichen ist. Siehe hierzu auch "Die Abmahn-Weltmeisterschaft 2006 steht vor der Tür" aus dem Cleverprinting-Newsletter vom März 2006.

Da mittlerweile jede Agentur, jeder Verlag und auch jede Druckerei im Internet vertreten ist, empfiehlt es sich zu Überprüfen, ob das eigene Webangebot nicht gängiges Recht verletzt. Unter https://dpinfo.dpma.de/ können beim Deutschen Patentamt registrierte Warenzeichen, Bild- und Wortmarken kostenlos recherchiert werden. Eine kurze Anmeldung ist dazu erforderlich. Aber Achtung: auch wenn Sie hier zu einem Suchbegriff keinen Eintrag finden, heißt dies noch lange nicht, dass der Begriff nicht doch bereits in irgend einer Form geschützt ist. Im Zweifelsfall sollten Sie lieber einen Patentanwalt mit einer Markenrecherche beauftragen. Anbei einige weiterführende Links zum Thema Internetrecht:

Markenrecherche beim Deutschen Patentamt: https://dpinfo.dpma.de/

Kostenloses Buch (400 Seiten) zum Thema Internetrecht von Thomas Hoeren,
aktuelle Version vom Januar 2006: Download

Geschäftsführer und IT-Verantwortliche mit einem Bein im Knast:
http://n-tv.advogarant.de/index.jsp?Navi=regeitsicherheit&ID=6281929

Wer Opfer einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich unter http://www.abmahnung.de/ informieren, wie er sich richtig verhält.


Serie zum Markenrecht ®, ©, ™ und Co

Sie prangen auf Produkten, in Büchern oder auf CD´s. ®, ©, ™ und Co, die Copyright- und Markenzeichen. Doch was bedeuten sie eigentlich und wann darf ich sie verwenden? Muss ich, darf ich, sollte ich sie auf meinen Produkten oder auf der Werbung für meine Dienstleistung anbringen?

Die Webseite Markenbusiness.com gibt in einer Serie Auskunft über ®, ©, ™ und Co und hält darüber hinaus auch viele nützliche Informationen zum Thema Markenrecht bereit. Sehr interessant ist auch die Möglichkeit der kostenlosen Markenrecherche.

Serie Markenrecht, Teil 1: ® wie Registered:

Serie Markenrecht, Teil 2: TM wie Trademark:

Serie Markenrecht, Teil 3: © für Copyright:

Serie Markenrecht, Teil 4: Ges. Gesch.

Serie Markenrecht, Teil 5: Copyleft – Das verkehrte "C" im Kreis

Serie Markenrecht, Teil 6: "P" im Kreis

Serie Markenrecht, Teil 7: "1" im Kreis

Serie Markenrecht, Teil 8: geographische Herkunftsangaben g.g.A, g.U. oder g.t.S.

Serie Markenrecht, Teil 9: Geschützte Ursprungsbezeichnungen in Deutschland

Noch mehr Infos: http://www.markenbusiness.com/de/


Urheberrecht bei technischen Dokumentationen und Handbüchern

Der Cleverprinting-Ratgeber wurde mittlerweile über 40.000mal von unserer Webseite heruntergeladen. Leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass Druckereien oder einzelne Personen die Lizenzbedingungen dabei nicht besonders ernst nehmen. Denn auch wenn der Ratgeber kostenlos zum Download angeboten wird, so unterliegt er doch dem Urheberrecht. Das Abschreiben oder Herauskopieren von Text ist demnach nicht zulässig und wird von uns auch mit Abmahnung und Lizenznachforderung geahndet.

Ein Beispiel: Eine Druckerei hat den gesamten PDF-Teil des Cleverprinting-Ratgebers nahezu wortgleich in einer eigenen Publikation veröffentlicht. Auf die Anfrage, ob man sich der offensichtlichen Urheberrechtsverletzung bewusst sei, bekamen wir als Antwort: "wie ein PDF erstellt wird, das haben Sie doch auch nicht erfunden. Das ist quasi Allgemeinwissen und nicht schützbar. Wir haben also das Recht bei Ihnen abzuschreiben. Außerdem haben wir ja einige Sätze umgestellt!”

Selbstverständlich haben wir keinerlei Rechte an der rein sachlichen Beschreibung der PDF-Erstellung. Aber wie die Erstellung von uns genau erklärt wird, der gewählte Wortlaut, der Satzaufbau, die Didaktik etc., dies alles unterliegt dem Urheberrecht. Auch die grafische Gestaltung unterliegt dem Urheberrecht. Dies ist bei nahezu jedem Fachbuch und bei jeder Publikation der Fall.

Ein Beispiel: Der Satz des Pythagoras ist von Kiel bis München gleich, aber trotzdem wird er in jedem Schulbuch unterschiedlich erklärt und jeder Schulbuchverlag hat die Rechte an seiner Art der Erklärung. Ein ähnlicher Sachverhalt findet sich auch bei Kochbüchern. Es gibt zig Kochbucher die erklären, wie z. B. Kartoffelpuffer gemacht werden. Das Rezept ist natürlich nicht schützbar, aber der anleitende Text und die Gestaltung hingegen schon.

Technische Dokus sind demnach also vom Urheberrecht geschützt und dürfen nicht ohne weiteres abgeschrieben, kopiert oder übersetzt werden. Allerdings setzt das Recht hier voraus, dass sie tatsächlich über den reinen Sachverhalt hinausgehen. Nach einigen Diskussionen hat auch die Druckerei dies eingesehen, die Lizenzgebühren nachträglich entrichtet und darf nun - ganz legal – unseren Ratgeber zum Download anbieten.

Der Deutsche Fachverband für technische Kommunikation hat auf seiner Webseite zahlreiche interessante Artikel rund um das Thema veröffentlicht. Wer auf der Webseite oben rechts im Suchfeld die Zahl 667 eingibt, der kommt direkt zu einem sehr interessanten Artikel: Schutz der technischen Dokumentation von Bettina Kox

http://www.tekom.de , rechts oben im Suchfeld die Zahl 667 eingeben.


Online-Recherche zu Insolvenzveroeffentlichungen und Unternehmensanzeigen

Jährlich gehen in Deutschland ca. 50.000 Firmen Pleite. Wer sich einen Überblick darüber verschaffen will, welche Firmen den Gang zum Insolvenzgericht angetreten haben, den empfehlen wir einen Blick auf Insolvenzveröffentlichungen.de. Auch vor Belieferung von Neukunden lohnt sich eventuell ein Blick auf diese Webseite:

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

Auch die Firma GBI bietet mit dem "Bundesanzeiger Online" eine interessante Möglichkeit, hinter die Fassade von Firmen zu blicken. Hier lassen sich neben Neueintragungen in das Handelsregister sogar Jahresabschlüsse einsehen. Mal sehen was die Konkurrenz so macht? Wer ist denn bei dem größten Wettbewerber alles Mitgesellschafter? Bitteschön:

http://www.gbi.de

Unter http://www.mahnung-online.de finden Sie interessante Informationen zum Mahnwesen.

http://www.mahnung-online.de/mahnverfahren.html


Der Titelschutzanzeiger

Wer als Agentur oder Verlag eine Publikation veröffentlichen will, der benötigt einen einprägsamen Namen. Aber auch für Buch- und Zeitschriftentitel gibt es einen Schutz, den sogenannten Titelschutz.

Die Zeitschrift "Der Titelschutz Anzeiger" bringt als Anzeigenblatt den Verkehrskreisen Titelschutzanzeigen zur Kenntnis. Dort beschreibt man den Titelschutz wie folgt: "Grundsätzlich entsteht das Recht an einem Werktitel mit dem Erscheinen des Werkes. Um schon im Vorfeld, also während Entwicklung und Produktion gegen Nachahmer oder auch den mit dem späteren Einfall geschützt zu sein, kann durch eine Titelschutzanzeige den Verkehrskreisen der Anspruch auf sogenannten vorgezogenen Werktitelschutz bekannt gemacht werden. Die Wirkung der Anzeige entspricht –zeitlich begrenzt– der, die auch das Erscheinen des Werkes haben würde."

In der Navigation unter "Aktuelles Heft" gibt es zum Teil sehr absurde Titel zu bestaunen, für die tatsächlich jemand Schutz beantragt hat. Unter "suchen und finden" lässt sich auch eine eigene Suche starten, mit zum Teil erstaunlichen ergebnissen. Bevor Sie eine Publikation veröffentlichen, z.B. eine Kunden- oder Mitarbeiterzeitung, sollten Sie prüfen ob bereits Titelschutz für diesen Titel angemeldet wurde.

http://www.titelschutzanzeiger.de


Serie "Online-Recht" im STERN von Dr. Lutz Lehmler

Mit dem e-Business hat sich nicht nur eine völlig neue Geschäftswelt eröffnet, sondern es haben sich auch eine ganze Reihe von Rechtsfragen aufgetan: Wann ist eine Bestellung via E-Mail rechtskräftig? Wann wird eine Email zum SPAM Was mach ich nach einer Einstweiligen Verfügung? usw. Dr. Lutz Lehmler ist Rechtsanwalt und Autor des im H. Luchterhand-Verlag erschienenen Buchs "Das Recht des unlauteren Wettbewerbs". Für Stern.de beleuchtet er in einer Serie verschidene Aspekte des Online-Rechts.

Vertragsabschluss per Email

Abmahnung bei fehlenden Pflichtangaben

Rechtliche Grenzen von Meta-Tags

Was tun bei einer Einstweiligen-Verfügung?

Links und Haftungsfragen

Domains: Der Kampf und den Titel

Ban the Spam-Email


Webseite des Monats: Dejure.org

Der Gesetzesdschungel in Deutschland macht seinem Namen alle Ehre. Tausende von Gesetzen gibt es, hunderte von Büchern befassen sich mit der Rechtsprechung. Wer wissen will, was sich z.B. hinter dem §312d BGB verbirgt (Fernabsatzgesetz) oder was alles im Produkthaftungsgesetz steht, dem empfehlen wir einen Blick auf das Portal dejure.org
Neben sämtlichen deutschen Gesetzestexten und vielen europäischen Gesetzen finden sich hier auch viele juristische Nachrichtenmeldungen, alles komfortabel über eine Suchfunktion erreichbar. Insgesamt eine absolute Top-Webseite!

http://www.dejure.org


Dieser Inhalte dieses Newsletters sind urheberrechtlich geschuetzt. Eine Weitergabe oder Weiterverwendung ohne schriftliche Genehmigung ist nicht statthaft und wird strafrechtlich verfolgt.
Disclaimer: Cleverprinting übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte externer Links!